DER HAUSMEISTER (Facility -
Manager)
in Deutschland ist
durchaus ein sehr verantwortungsvoller
Beruf.
Ihr ALLWOBE
Dienstleister informiert.
Heute gibt es häufig den nicht nur an ein einzelnes Objekt
(Gebäude/Grundstück) gebundenen Dienstleister, welcher als
selbständiger Unternehmer (Hausmeister/ Facility - Manager) die
Pflege und technische Betreuung der jeweiligen Immobilie in
verantwortungsvoller Weise durchführt.
Von diesem Dienstleister wird mit Recht eine große Bandbreite
von Leistungen in hoher Qualität, sowie häufig auch eine
gute handwerkliche Erfahrung und Flexibilität
erwartet.
Hausverwaltungen bzw. Eigentümer großer Objekte werden in aller
Regel die Vorlage von Referenzen sowie insbesondere eine
jederzeitige Verfügbarkeit bzw. eine entsprechende
personelle Ausstattung erwarten.
Zum Umfang seiner selbständigen Tätigkeiten gehört, neben der
Reinigung, kleineren Reparaturen (im Rahmen seiner
jeweiligen Qualifikation!) und der Haus- und
Gartenpflege vor allem die Überwachung und
Bedienung aller jeweils vorhandenen technischen und
elektronisch gesteuerten Anlagen wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-
und Garagenanlage.
So muss er auch in der Lage sein, für die zu reinigenden Flächen
stets das richtige Reinigungsmittel (selbstverständlich auch in
der richtigen Dosierung!) zu verwenden.
Im Falle von erkannter Gefahr ist er verpflichtet in eigener Regie
die jeweiligen Notdienste zu alarmieren/informieren (in Ausnahme
Fällen wie z. B. bei Gefahr für Menschenleben sind auch die
einschlägigen Behörden unverzüglich von ihm in Kenntnis zu
setzen!).
Aber auch Personalführungsqualitäten, qualifizierte
Kenntnisse in Arbeitsschutz und technische Sicherheit, sowie
Einfühlungsvermögen, logisches und planerisches
denken, etc. sind bei Ihm als selbständiger
Betriebsleiter/Geschäftsführer besonders gefordert.
Probleme können insbesondere für kleinere Dienstleister u. U.
erwachsen, wenn Kunden bei Beauftragung oder im Laufe der
Auftragserfüllung die Erbringung von Leistungen erwarten, die seine
fachlichen und/oder rechtlichen Fähigkeiten überschreiten.
Berührt werden hier z. B.: Haftungsfragen, das
Handwerksrecht [Info hier!]
und Gewerberecht [Info hier!] desweiteren gesetzlich
zwingende Vorschriften, wie das BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und unter Umständen auch die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie das
HGB (Handelsgesetzbuch) usw.
In solchen Ausnahmefällen muss der selbständige (Hausmeister/
Facility - Manager) nach sachlichem Ermessen auf fachlich qualifizierte Subunternehmer
der jeweiligen Gewerke zugreifen. Letzteres muss er in der
Vorausschau bei einer Preiskalkulation selbstverständlich
bereits berücksichtigen.
Bei einer vernünftigen Preiskalkulation ist es vom Grunde her
ohnehin völlig falsch sich an der Konkurenz mit billigeren
Angeboten messen zu wollen. Der Hausmeister/Facility - Manager muss
vielmehr immer eine sehr gute Arbeitsqualität zu angemessenen
(sinnvoll durch kalkulierten) Preisen liefern.
Der selbständige Hausmeister/Facility - Manager ist
grundsätzlich Mitglied der Industrie- und Handelskammer im
jeweiligen Bundesland der BRD aufgrund seines angemeldeten
Gewerbebetriebs.
Bei Ausübung von überwiegend hanwerklichen Tätigkeiten kann
jedoch, auch eine zusätzliche Anmeldung bei der örtlich zuständigen
Handwerkskammer zwingend erforderlich sein.
Diese obigen Informationen sind lediglich ein Auszug aus dem
Arbeits- und Wissensbereich eines (Hausmeisters / Facility -
Managers) und haben verständlicherweise keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Ihr Allwobe Hausmeister
(Facility - Manager) Berlin, der
30.04.2009