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Tipps für die erfolgreiche Bewerbung. [ Sehr empfehlenswert ! ]
Hier für Praktikanten und Praktikumgeber noch 2 relativ wichtige Gerichtsurteile:
Definition "Praktikant"
"Praktikant" ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt.
(Definition "Praktikant" durch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.03 – 6 AZR 564/01)
Das Arbeitsgericht Berlin hat 2003 zur immer öfter festzustellenden Ausnutzung der Arbeitsmarktsituation seitens der Arbeitgeber durch Abschluss sog. "Praktikumverträge" Stellung genommen.
Danach liegt ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum vor, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund steht.
Arbeitsgericht Berlin ( Datum: 08.01.2003, Az. Az: 36 Ca 19390/02 )
Professionelle Hilfe für Menschen in Not:

Link zur Schuldnerberatung:
Hier ein Link zum: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hier ein Link zur: Bundesagentur für Arbeit [VORDRUCKE / AlG-2 ANTRÄGE]
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